Rechtliches
Nachfolgend finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Swiss-Ankauf24 mit Sitz in Brittnau.
Stand: Juli 2026
Die Swiss-Ankauf24, Zofingerstrasse 38, 4805 Brittnau, ist der Herausgeber dieser AGB.
Alle von Swiss-Ankauf24 angebotenen Produkte und Dienstleistungen werden ausschliesslich auf der Grundlage dieser AGB erbracht. Mit der Bestellung der Ware oder Leistung gelten die AGB als angenommen. Massgebend ist die jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Version. Allfällige allgemeine Einkaufsbedingungen bzw. anderslautende Bedingungen des Kunden werden ausdrücklich ausgeschlossen.
Swiss-Ankauf24 ist jederzeit berechtigt, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen.
Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Die angebotenen Produkte und Dienstleistungen richten sich hauptsächlich an Personen (volljährige natürliche und juristische) mit Sitz in der Schweiz, Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien und dem Fürstentum Liechtenstein.
Die Produktabbildungen in der Werbung, den Prospekten oder auf der Website dienen lediglich der Illustration und sind unverbindlich. Dasselbe gilt für Angaben zu den einzelnen Produkten und Preisen, da diese lediglich dem Informationszweck dienen. Massgebend sind ausschliesslich die Herstellerangaben (z.B. betreffende Herstellergarantien), sofern diese in der Schweiz anwendbar sind.
Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken, inklusive aktuell gültiger Mehrwertsteuer (derzeit 8,1%; MwSt.) und, soweit anwendbar, inklusive vorgezogener Recyclinggebühr („vRG"). Sämtliche Verpackungs- und Versandkosten, ausgeschlossen sind Retourenkosten, sind für den Kunden kostenfrei.
Für die Bestellungen gelten die angebotenen Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Swiss-Ankauf24 behält sich das Recht der jederzeitigen Preisänderung vor. Das Angebot gilt, solange das Produkt auffindbar und/oder dieses noch verfügbar ist.
Sämtliche Angaben zur Verfügbarkeit und Lieferzeit dienen lediglich als Richtwerte für den Endkunden und sind daher ohne Gewähr. In Ausnahmefällen (Engpässe seitens des Lieferanten, gefragte Produkte) können Lieferzeiten auch länger betragen. Unser Anspruch dient der Kundenzufriedenheit und deswegen versucht Swiss-Ankauf24 stets die Aktualität des Internetauftritts und der angebotenen Produkte zu gewährleisten.
Swiss-Ankauf24 behält sich in jedem Fall das Recht vor, Bestellungen ohne Begründung zu stornieren.
Mit der Produktbestellung gibt der Kunde eine verbindliche Willenserklärung ab. Unmittelbar nach Beendigung des Kaufabschlusses bestätigt Swiss-Ankauf24 den Zugang der Bestellung durch eine E-Mail Benachrichtigung. Ein Vertragsschluss erfolgt erst nach der Bestätigung der tatsächlichen Liefermöglichkeit sowie des Preises seitens Swiss-Ankauf24. Die Bestätigung erfolgt in der Regel innerhalb von fünf Werktagen. Der Kunde kann bis zum Zeitpunkt der Bestellbestätigung seine Bestellung ohne Grund widerrufen.
Tritt bei Bestätigung der tatsächlichen Liefermöglichkeit sowie des Preises eine (Teil)-Lieferunmöglichkeit ein, wird der Kunde umgehend per E-Mail informiert. Falls der Kunde bereits bezahlt hat, wird ihm ausschliesslich dieser Betrag unverzinst zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird der Kunde von der Zahlungspflicht befreit. Weitere Ansprüche wegen Lieferverzug oder Ausfall der Lieferung sind ausgeschlossen (vergleiche Ziff. X).
Es besteht kein genereller Anspruch des Kunden auf Rückgabe der bestellten Produkte. Für Produkte, welche nicht als individuelle Kundenanfertigung ausgeschrieben sind, und das Rückgaberecht speziell gewährt worden ist, kann der Kunde innert vierzehn (14) Kalendertagen seit deren Empfang das Produkt zurückgeben.
Dabei gelten die folgenden Voraussetzungen:
Ausgeschlossen vom vierzehntägigen Rückgaberecht sind folgende Artikel:
Die Mitteilung des Liefer- bzw. Abholtermins erfolgt per E-Mail oder allenfalls wird der Kunde in einer anderen geeigneten Weise persönlich kontaktiert, um einen individuellen Liefertermin zu vereinbaren. Sämtliche angegebenen Liefertermine sind ungefähre Zeitangaben. Wenn der Kunde nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Produkte verweigert oder erklärt, die Produkte nicht abnehmen zu wollen, kann Swiss-Ankauf24 die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Swiss-Ankauf24 ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern. Bei einer dreimalig erfolglosen Kontaktierung des Kunden und der dazugehörig nicht abgeholten Reparatur, ist Swiss-Ankauf24 nach einer Lagerfrist von drei Monaten dazu berechtigt die Kundenware einzubehalten, sofern keine individuellen Abholfristen ausgemacht wurden.
Bei Lieferung an die vom Kunden angegebene Adresse müssen sichtbare Mengendifferenzen dem Frachtführer sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von fünf (5) Tagen nach Warenerhalt der Swiss-Ankauf24 schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffend beschädigter oder mangelhafter Verpackung sowie teilweise fehlender Warensendung sind sofort nach Eingang derselben anzumelden.
Sämtliche Verpackungs- und Transportkosten (inkl. Versicherungsprämien für den Transport) werden von Swiss-Ankauf24 kostenfrei übernommen.
Die Prozesse für den gewerbsmässigen Ankauf von Edelmetallen sind definiert. Als zertifizierter Ankäufer sind wir verpflichtet, bei jedem Ankauf die Personalien aufzunehmen. Zudem muss sich der/die VerkäuferIn jeweils mit einem offiziellen Dokument ausweisen.
Der/die VerkäuferIn bestätigt, dass es sich bei den verkauften Waren um sein/ihr persönliches Eigentum handelt und diese weder gestohlen noch verpfändet sind. Der/die VerkäuferIn erklärt, dass er/sie volljährig ist und voll geschäftsfähig ist. Der/die VerkäuferIn verpflichtet sich, die Ware gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzunehmen, wenn bei weiteren Prüfungen herausgestellt wird, dass die beim Ankauf ermittelten Feingehalte falsch sind.
Die Swiss-Ankauf24 ist für den gewerbsmässigen Ankauf von Edelmetallen registriert (Referenz/Aktenzeichen: [Registrierungsnummer bitte ergänzen]). Die Pflichten des Inhabers der Registrierung für den gewerbsmässigen Ankauf von Altedelmetallen (Schmelzgut) sind in den Artikeln 31a und 48 des EMKG sowie in den Artikeln 172d und 172e der EMKV geregelt, die auf die Artikel 168 bzw. Artikel 168a und 168b der EMKV verweisen.
Die eidg. Edelmetallkontrollgesetzgebung regelt den Handel mit Waren aus Gold, Silber, Platin, Palladium und mit Edelmetallen überzogene Waren. Die Swiss-Ankauf24 unterliegt natürlich auch den Kontrollen und der Einhaltung der Gesetzgebung der Schweizerischen Edelmetallkontrolle.
Die kantonalen Eichämter sind für den Vollzug der gesetzlichen Regelungen von Messmitteln zuständig. Sie kontrollieren und prüfen die eingesetzten Messmittel, versehen diese mit der Eichmarke, und sorgen so dafür, dass ein fairer Handel möglich ist. Die von der Swiss-Ankauf24 eingesetzten Messmittel unterliegen selbstverständlich den Kontrollen der kantonalen Eichämter vom Kanton Aargau.
Edelmetalle, welche nicht für den Wiederverkauf geeignet sind, werden mit dem Faktor 0.85 kalkuliert (-15%). Dies ist zum einen auf die Abwicklungsprozesse des Rezyklierens zurückzuführen (Scheidekosten, versicherter Transport, Kursschwankungen, etc.). Zum anderen aufgrund von Vergoldungen von Schmuck, Kupfer-/Nickelzusätzen, Metallverschlüsse, Steine, Perlen, Lotstellen (Cadmiumzusatz) etc. Unzen welche nicht für den Wiederverkauf geeignet sind, werden mit einer Differenz von bis zu 10% vom aktuellen Tageskurs kalkuliert.
Fakturierungen können je nach Schmuckstück variieren. In diesen Fällen wird der Kunde von unserem Fachpersonal darüber informiert und unverbindlich aufgeklärt. Die Swiss-Ankauf24 garantiert in diesen Fällen auf den Ankaufsquittungen, dass diese Schmuckstücke und Edelmetalle nicht mehr in den Wiederverkauf gelangen, sondern das Material ausschliesslich für den Kreislauf des Rezyklierens bestimmt ist.
Der Kunde hat grundsätzlich die Möglichkeit, die Zahlungsart selbst zu bestimmen. Zur Absicherung des Kreditrisikos behält sich Swiss-Ankauf24 jedoch vor, entsprechend der jeweiligen Bonität die vom Kunden erbetene Lieferung nur gegen Vorauskasse durchzuführen. Eine Überprüfung der Kundenbonität tritt nur ein, falls die Swiss-Ankauf24, z.B. bei einem Kauf auf Rechnung, in Vorleistung tritt. Zur Wahrung unserer berechtigten Interessen holen wir gegebenenfalls eine Bonitätsauskunft auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren bei einer Auskunftei ein. Hierzu übermitteln wir die zu einer Bonitätsprüfung benötigten Personendaten an eine Auskunftei und verwenden die erhaltenen Informationen über die statistische Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls für eine abgewogene Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses.
Mit der PowerPay – Monatsrechnung können Sie Ihren Einkauf einfach per Rechnung mit der Teilzahlungsoption begleichen. MF Group / PowerPay bietet als externer Zahlungsdienstleister die Zahlungsart „Zahlung per Rechnung" an. Beim Abschluss des Kaufvertrags übernimmt PowerPay die entstandene Rechnungsforderung und wickelt die entsprechenden Zahlungsmodalitäten ab. Bei Kauf auf Rechnung akzeptieren Sie zusätzlich zu unseren AGB die AGB von PowerPay (powerpay.ch/de/agb).
Bitte beachten Sie, dass pro Rechnung eine Administrationsgebühr und bei Teil- und Spätzahlung weitere Gebühren gemäss AGB von PowerPay anfallen.
Ablauf: Der Kunde erhält zum Anfang des Folgemonats seine Rechnung von der MF Group. Danach ist der Käufer verpflichtet innerhalb der aufgedruckten Zahlungsfrist seine Ware zu bezahlen. Die maximale Bestellsumme für jeden Monat beträgt dabei CHF 3.000. Der Kunde hat über den Kauf auf Rechnung die Möglichkeit den gesamten Betrag auf einmal oder in mehreren Teilzahlungen (Minimum 10%) zu begleichen. Für nähere Bestimmungen bzgl. der Zahlungsmodalitäten verweist Swiss-Ankauf24 auf die AGB von PowerPay (powerpay.ch/de/agb). Die allgemeine Rechnungsgebühr beträgt CHF 2.90.-.
Nach der verbindlichen Willenserklärung seitens des Kunden erhält dieser eine Bestätigungsmail über den Eingang seiner Bestellung. Damit einer reibungslosen Zahlung nichts im Wege steht, werden die benötigten Bankverbindungsdaten mitgeschickt. Die Zahlungsoptionen bestehen in diesem Fall aus dem Postschalter, der Bank oder dem E-Banking. In einigen Fällen ist es möglich, dass Überweisungsgebühren anfallen. Diese werden von Swiss-Ankauf24 nicht übernommen. Damit Swiss-Ankauf24 Ihre Zahlung zuordnen kann, ist bei der Einzahlung die Bestellnummer zwingend mitanzugeben. Aufgrund der verschiedenen Finanzinstitute können die Verbuchungen leider mehrere Tage in Anspruch nehmen. Wir bitten Sie daher um Geduld.
PostFinance ermöglicht es dem Kunden seine Rechnung direkt über das Internet zu begleichen. Die Voraussetzung besteht darin, dass der Käufer ebenfalls Kunde bei der PostFinance ist. Mit seiner E-Finance Nummer und dem dazugehörigen Passwort ist es dem Kunden möglich, sich anzumelden und den Zahlungsbetrag komplett gebührenfrei vom PostFinance-Konto zu bezahlen. Sobald die Bezahlung eingeleitet worden ist, wird seitens Swiss-Ankauf24 eine Bestellbestätigungsmail an den Käufer versendet.
Die PostFinance Postcard ist eine ähnliche Methode wie die des E-Finance. Um sich erfolgreich anzumelden, müssen Sie Ihre Karten- und ID-Nummer bereithalten. Zur Absicherung und zum Schutz vor Missbrauch werden monatliche Limits gesetzt.
Kostenlos online bezahlen mit Mastercard, Visa oder American Express.
Der Kunde wird nach der Bestellung zu PayPal geleitet und kann die Zahlung von seinem PayPal-Konto aus tätigen. Wenn Sie bereits PayPal-Kunde sind, können Sie sich mit Ihren Zugangsdaten anmelden und bestätigen. Sind Sie neu bei PayPal, dann müssen Sie sich erst registrieren. Dies kann sofort oder unter Umständen mehrere Tage in Anspruch nehmen, denn zur Kontoverifizierung werden kleine Beträge von Ihrem Konto abgebucht. Erst mit Ihrer Willenserklärung und Bestätigung der Zahlung erhalten Sie im Anschluss eine Bestellbestätigung.
Der Kunde wird während des Kaufprozesses abgefragt, wie er seine Zahlung vornehmen möchte. Mit Twint können Sie ganz einfach und flexibel mit Ihrem Handy einen QR-Code abscannen. Sie müssen keine komplizierten Nummern Ihrer Bankkarte eingeben, sondern lediglich Ihre Kamera auf den Code ausrichten und Ihre Einverständniserklärung mit OK bestätigen. Eine einmalige Registrierung mit Ihrer Bankkarte muss trotzdem noch erfolgen.
Zu unserer und Ihrer Sicherheit erfolgt die Warenlieferung erst nachdem der vollständige Zahlungsbetrag der bestellten Produkte bei uns eingegangen ist. Bei einer ganz oder teilweise verletzten Zahlungsverpflichtung sind die restlich zu zahlenden Beträge, welche der Käufer Swiss-Ankauf24 unter irgendeinem Titel schuldet, mit sofortiger Wirkung fällig. Bei fehlenden und nicht zuzuordnenden Zahlungen kann Swiss-Ankauf24 diese sofort einfordern und weitere Versand- und Lieferdienstleistungen unter diesem Gesichtspunkt mit sofortiger Wirkung einstellen.
Der Eigentumsvorbehalt ist dafür da, sicherzustellen, dass bei unvollständigen Zahlungen sämtliche bestellte Artikel im Eigentum von Swiss-Ankauf24 verbleiben. Bei einer nicht bezahlten Rechnung ist Swiss-Ankauf24 berechtigt und wird in diesem Sinne vom Kunden hiermit berechtigt, im eigenen Namen sowie im Namen des Kunden die Eintragung ins Eigentumsvorbehaltsregister auf dessen Kosten zu veranlassen, sofern die Forderung als gefährdet erachtet wird.
Sobald der Sendungstransport an die dafür verantwortliche Person übergeben worden ist, geht die Gefahr auf den Käufer über. Sofern ohne Verschulden von Swiss-Ankauf24 der Versand sich verzögert oder unmöglich macht, geht die Gefahr mit der Versandbereitschaftsmeldung auf den Käufer über. In Einzelfällen oder in Sonderangeboten können die Transportkosten teilweise oder vollständig von Swiss-Ankauf24 übernommen werden. Dieses Verfahren hat allerdings keinen Einfluss auf die Gefahrenübereignung.
Die Kundenzufriedenheit steht bei uns an erster Stelle. Daher verpflichtet sich Swiss-Ankauf24 zur Sorgfalt und erbringt seine Dienstleistungen und Produkte stets gewissenhaft und professionell.
Die folgenden Gewährleistungsansprüche und Bestimmungen betragen zwei Jahre nachdem die Lieferung an den Kunden erfolgreich durchgeführt wurde. In Einzelfällen können ausdrücklich schriftliche Vereinbarungen getroffen werden. Diese sind dann von den regulären zwei Jahren ausgeschlossen. Nach Ablauf der zweijährigen Gewährleistung verwirken diesbezüglich alle Rechte.
Sobald die Lieferung erfolgreich zugestellt worden ist, ist der Käufer verpflichtet das Produkt bei Annahme auf offene Mängel zu prüfen. Sind vorhandene Schäden oder ein Defekt sofort ersichtlich, muss der Kunde sofort den Swiss-Ankauf24 Kundenservice (telefonisch oder schriftlich) als auch den Frachtführer (sofern dieser zum Zeitpunkt der Paketöffnung noch anwesend ist) über den Schaden informieren. Verdeckte Mängel, die nicht sofort ersichtlich sind, müssen bei der Entdeckung ebenfalls sofort mitgeteilt werden. Bilder und sonstige Aufnahmen helfen bei der Rekonstruktion des Vorfalls, sind jedoch nicht zwingend notwendig. Der Schaden bzw. der verdeckte Mangel muss innerhalb von drei Tagen ab der Entdeckung, über die oben erwähnten Kontaktierungswege, an Swiss-Ankauf24 erfolgen.
Für Produkte, die im Swiss-Ankauf24 Online Store erworben wurden, gilt Folgendes:
Bei einer vorbehaltlich und rechtzeitig erfolgten Mängelrüge hat der Kunde die nachfolgenden Rechte:
Nicht zu verantwortende Mängel oder Störungen wie natürliche Abnutzung, unsachgemässe Behandlung des Produkts, übermässige Beanspruchung, nicht unterstützende Betriebsmittel oder extreme Umgebungseinflüsse sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Sämtliche Verschleissteile sind stets von der Garantie ausgeschlossen. Sollten Reparaturkosten anfallen, die nicht als Garantiefall angenommen werden können, wird der Kunde auf einem geeigneten Kontaktierungsweg über die Kosten informiert. Nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden werden die Reparaturarbeiten durchgeführt. Kann ein Reparaturauftrag nicht zugestellt werden oder wird dieser nicht innerhalb von drei Monaten abgeholt (trotz dreimaliger Kontaktierung seitens Swiss-Ankauf24), verfügt Swiss-Ankauf24 frei über die Ware. Garantieaustausch oder Garantiereparatur führt nicht zur Verlängerung der ursprünglichen Garantiedauer. Unwesentliche Abweichungen von den Produktangaben und Produktbeschreibungen lösen keine Gewährleistungsrechte aus.
Im Falle von Schäden aus Lieferverzug, leichter Fahrlässigkeit, nicht realisierten Einsparungen (z.B. vergessene Eingabe des Rabattcodes) sowie indirekte und mittelbare Schäden und Folgeschäden wird Swiss-Ankauf24 keinerlei Haftung auferlegt.
Es besteht im Übrigen keine Haftung auf folgende Ursachen:
Anfallende Kosten, die nicht auf dem Garantie- oder Gewährleistungsanspruch basieren, gehen zu Lasten des Kunden. Bei Reparaturen wird dem Kunden vor der Reparatur ein Kostenvoranschlag erstellt. Nur mit ausdrücklicher Willenserklärung erfolgt die Reparatur. Mit der Kostenvoranschlagszustimmung behält sich Swiss-Ankauf24 vor, dass im Falle des Nichtzustandekommens des Reparaturauftrags die Aufwendungen bezahlt werden. Die Höhe dieser Aufwendungskosten beträgt 10% von den ermittelten Reparaturkosten im Kostenvoranschlag.
Sollten einzelne Bestimmungen der AGB ungültig oder unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen in dieser AGB vorhandenen Bestimmungen.
Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Swiss-Ankauf24 und dem Kunden unterstehen materiellem Schweizer Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Das Wiener Kaufrecht ist nicht anwendbar. Ausschliesslich zuständig für Streitigkeiten aus den Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Swiss-Ankauf24 sind die ordentlichen Gerichte von Zofingen (Kanton Aargau), Schweiz. Swiss-Ankauf24 ist berechtigt, den Kunden beim zuständigen Gericht seines Wohnsitzes oder bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.
Swiss-Ankauf24
Zofingerstrasse 38
4805 Brittnau
Telefon: 079 834 99 38
E-Mail: info@swiss-ankauf24.ch